Sachverständiger Speyer
Ralph Brunner
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 06232 298 20 20Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom- Ingenieur
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Regine Nora Weihe
Bausachverständige und Baugutachterin
Gilgenstraße 967346 Speyer
Tel: 06232 298 20 20
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung D2 (Wohn- und einfache gewerbliche Objekte)
Selina Butz
Bausachverständige und Baugutachterin
Petronia-Steiner-Straße 2367346 Speyer
Tel: 06232 298 20 20
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Qualifikation
- Master of Science (M. Sc.)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Speyer stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner
- Frau Regine Nora Weihe
- Frau Selina Butz
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner, Frau Regine Nora Weihe, Frau Selina Butz, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Speyer, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Speyer kommen bzw. sich nicht in Speyer auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Speyer - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Speyer ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gehört zu den ältesten Städte Deutschlands. Sie unterteilt sich in fünf Stadtteile: Kernstadt, Speyer-Süd, Speyer-West, Speyer-Ost und Speyer-Nord.
Die Stadt Speyer ist eine historische Altstadt mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten – sie sind konzentriert im Stadtkern und zu Fuß gut erreichbar. Zwischen Fischmarkt und Sonnenbrücke lockt ein besonderes Altstadtquartier „Hasenpfuhl“, der heutzutage ein begehrtes Wohnquartier ist. Eines der größten und bedeutendsten romanischen Bauwerke in Deutschland befindet sich ebenfalls in Speyer – der Kaiserdom – die historische Konstruktion ist auch in der Unesco Weltkulturerbe aufgelistet. Ein weiterer Anziehungspunkt der Stadt ist die Maximilianstraße, in der das Leben pulsiert. Die Einwohner und Besucher der Stadt genießen das Flair des Prachtboulevards. Technik Museum, Historisches Museum der Pfalz, Sealife und noch viele Attraktionen sind für die Besucher der Stadt Sehenswert.
Die Stadt Speyer hat direkten Anschluss an das Bundesstraßen- und Autobahnnetz. Über die B9 sind die nördlich gelegenen Städte Ludwigshafen am Rhein und Mannheim und die südlich gelegene Stadt Karlsruhe in ca. 20 Minuten erreichbar. Über die B 39 ist auch die westlich gelegene Neustadt an der Weinstraße ebenfalls erreichbar.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 50.378
Postleitzahl: 67346
Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeisterin:
Stefanie Seiler
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Telefon: 06232 14 2201
Telefax: 06232 14 2498
Rathaus:
Stadt Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Bauamt:
Bauamt Speyer
Maximilianstraße 100
Telefon: 06232 14-0
Telefax: 06232 14-2410
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Amtsgericht:
Wormser Straße 41
67346 Speyer
Telefon: 06232 609-0
Telefax: 06232 609- 2891
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