Baugutachter Speyer

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Ralph Brunner Speyer
Dipl.-Ing.

Ralph Brunner

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 06232 298 20 20
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Qualifikation

  • Diplom- Ingenieur
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Regine Nora Weihe Speyer

Regine Nora Weihe

Bausachverständige und Baugutachterin

Gilgenstraße 9
67346 Speyer
Tel: 06232 298 20 20
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung D2 (Wohn- und einfache gewerbliche Objekte)
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Selina Butz Speyer

Selina Butz

Bausachverständige und Baugutachterin

Petronia-Steiner-Straße 23
67346 Speyer
Tel: 06232 298 20 20
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Qualifikation

  • Master of Science (M. Sc.)
  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Speyer stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner
  • Frau Regine Nora Weihe
  • Frau Selina Butz
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner, Frau Regine Nora Weihe, Frau Selina Butz, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Speyer, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Speyer kommen bzw. sich nicht in Speyer auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Speyer - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Speyer ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und gehört zu den ältesten Städte Deutschlands. Sie unterteilt sich in fünf Stadtteile: Kernstadt, Speyer-Süd, Speyer-West, Speyer-Ost und Speyer-Nord.

Die Stadt Speyer ist eine historische Altstadt mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten – sie sind konzentriert im Stadtkern und zu Fuß gut erreichbar. Zwischen Fischmarkt und Sonnenbrücke lockt ein besonderes Altstadtquartier „Hasenpfuhl“, der heutzutage ein begehrtes Wohnquartier ist. Eines der größten und bedeutendsten romanischen Bauwerke in Deutschland befindet sich ebenfalls in Speyer – der Kaiserdom – die historische Konstruktion ist auch in der Unesco Weltkulturerbe aufgelistet. Ein weiterer Anziehungspunkt der Stadt ist die Maximilianstraße, in der das Leben pulsiert. Die Einwohner und Besucher der Stadt genießen das Flair des Prachtboulevards. Technik Museum, Historisches Museum der Pfalz, Sealife und noch viele Attraktionen sind für die Besucher der Stadt Sehenswert.

Die Stadt Speyer hat direkten Anschluss an das Bundesstraßen- und Autobahnnetz. Über die B9 sind die nördlich gelegenen Städte Ludwigshafen am Rhein und Mannheim und die südlich gelegene Stadt Karlsruhe in ca. 20 Minuten erreichbar. Über die B 39 ist auch die westlich gelegene Neustadt an der Weinstraße ebenfalls erreichbar.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl:  50.378
Postleitzahl: 67346

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeisterin:
Stefanie Seiler
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

Telefon: 06232 14 2201
Telefax: 06232 14 2498

Rathaus:
Stadt Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

Bauamt:
Bauamt Speyer

Maximilianstraße 100

Telefon: 06232 14-0

Telefax: 06232 14-2410

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Amtsgericht:
Wormser Straße 41
67346 Speyer

Telefon: 06232 609-0

Telefax: 06232 609- 2891

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